kath.ch Medienspiegel – 21.02.2019, 08:06

Neue Runde im Rechtsstreit um kirchliche Motion

Kirche Das Bundesgericht hat sich mit der Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheide des Katholischen Kollegiums des Kantons St.Gallen befasst. 2016 hatte ein Kirchbürger beim Präsidium des Katholischen Kollegiums zwei Volksmotionen mit jeweils rund 340 Unterschriften eingereicht. Der Administrationsrat beantragte dem Kollegium – dem katholischen Kirchenparlament – Nichteintreten auf beide Volksmotionen. Der Präsident des Administrationsrats begründete dies mündlich an einer Parlamentssitzung. Danach entschied das Kollegium jeweils ohne Gegenstimmen aber mit einigen Enthaltungen, auf die Motionen nicht einzutreten.

Quelle: St. Galler Tagblatt

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