Die Personenfreizügigkeit wird einem Teil der Wohnbevölkerung verweigert. Das Ausland denunziert die helvetischen Ausländergesetze als diskriminierend, veranlasst wirtschaftliche Sanktionen. Die Eidgenossen jedoch bleiben stur. Geschlagene 16 Jahre dauert der Konflikt, bis der ökonomische Schaden so gross wird, dass es auf Drängen der Schweizer Exportindustrie zu einer Volksabstimmung kommt, die Bürgern bestimmter Länder und allen Schweizern die Freizügigkeit gewährt. Eine Eidgenossenschaft, die Minderheitenrechte mit Füssen tritt, wird durch anhaltenden internationalen Druck zur Räson gebracht. Die Vorgänge, die hier geschildert werden, könnten wie eine Prognose zu den politischen und wirtschaftlichen Folgen der Masseneinwanderungsinitiative erscheinen. Doch es handelt sich um eine historische Ereignissequenz: 1866, vor hundertfünfzig Jahren, wurde allen ausländischen Juden aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestanden, und allen inländischen Juden in der ganzen Schweiz die freie Niederlassung gewährt.