kath.ch Medienspiegel – 21.01.2016, 10:38

Das Bischofsamt

Franziskus machte schon mehrmals klar, dass das Subsidiaritätsprinzip auch für die Kirche als Organisation zu gelten hat und dementsprechend die Bischöfe mehr Verantwortung zu übernehmen haben. Damit setzt er einen Kontrapunkt zu den Pontifikaten von Johannes Paul II. und Benedikt XVI., in denen eine deutliche Zentralisierung und Stärkung der römischen Kurie zu beobachten war. Franziskus setzte dies bereits im kirchlichen Prozessrecht konkret um, indem nur noch ein Urteil nötig ist und der Bischof abschliessend entscheiden kann.

Quelle: SKZ

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