kath.ch Medienspiegel – 19.10.2018, 09:16

Peter Camenzind wird Standesdomherr

Zwischen dem apostolischen Stuhl und dem Kanton Schwyz besteht seit fast 200 Jahren eine besondere rechtliche Beziehung. Diese wird hauptsächlich durch die «Päpstliche Bulle betreffend die Vereinigung des Kantons Schwyz mit dem Bistum Chur» von 1824 geregelt, die auch Eingang in die Rechtssammlung des Kantons gefunden und noch heute Gültigkeit hat.

Quelle: Bote der Urschweiz

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