kath.ch Medienspiegel – 23.06.2016, 08:23

Ein Zwang zum Handschlag ändert nichts – leider

Der Fall Therwil und die Diskriminierung der Frau im Islam.
Die Verfassungen säkularer und demokratischer Staaten basieren auf den Grundwerten der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. In ihnen ist die Rechtsgleichheit der Bürger festgeschrieben. Die faktische Gleichbehandlung ist jedoch, wie die vergangenen Jahrzehnte seit der Einführung des Stimm- und Wahlrechts in der Schweiz auch für Frauen, kein Zustand, sondern ein Prozess, der immer wieder neu ausgehandelt werden muss. Von Brigitta Hauser-Schäublin, emeritierte Professorin für Ethnologie an der Universität Göttingen.

Quelle: Basler Zeitung

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