kath.ch Medienspiegel – 19.09.2017, 11:13

Geld von Unternehmen nicht für kultische Zwecke

Die Luzerner Landeskirchen dürfen die Steuergelder, die ihnen Unternehmen abliefern müssen, nicht für kultische Zwecke verwenden. Dieser in der Kantonsverfassung festgeschriebene Grundsatz hat der Kantonsrat nun im Gesetz umgesetzt.

Quelle: Willisauer Bote

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