kath.ch Medienspiegel – 19.09.2017, 11:13
Die Luzerner Landeskirchen dürfen die Steuergelder, die ihnen Unternehmen abliefern müssen, nicht für kultische Zwecke verwenden. Dieser in der Kantonsverfassung festgeschriebene Grundsatz hat der Kantonsrat nun im Gesetz umgesetzt.
Quelle: Willisauer Bote
https://www.kath.ch/medienspiegel/geld-von-unternehmen-nicht-fuer-kultische-zwecke
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