kath.ch Medienspiegel – 06.05.2024, 07:41 Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung sollen künftig in den katholischen Kirchgemeinden und der katholischen Landeskirche abstimmen und wählen dürfenMedienmitteilung: Der Katholische Kirchenrat des Kantons Glarus verabschiedet an seiner Frühjahresversammlung eine Vorlage zur Änderung der katholischen Kirchenverfassung zur Vernehmlassung, welche die Einführung des Ausländerstimmrechts in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten zum Ziel hat. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. August 2024. Quelle: Kantonaler Katholischer Kirchenrat des Kantons Glarus |