kath.ch Medienspiegel – 14.12.2017, 08:31

Es bimmelt weiter

Das Bundesgericht entscheidet zugunsten von Kirchgemeinde und Stadt Wädenswil: Der nächtliche Viertelstundenschlag der reformierten Kirche darf weiterhin erklingen.

Quelle: Tages-Anzeiger

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