kath.ch Medienspiegel – 05.12.2017, 10:49

Trotz Kritik der Initianten: Härtefallklausel setzt sich durch

In besonders leichten Fällen soll der Richter auf die Verhängung eines Tätigkeitsverbots verzichten können. Einmal ausgesprochen, soll das Verbot aber lebenslänglich gelten – ohne Ausnahmen.

Quelle: SRF 1

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