kath.ch Medienspiegel – 03.03.2023, 18:04

Gericht verneint den Anspruch auf «uneingeschränktes Befahren»

Der Klosterplatz um den Marienbrunnen kann so gebaut werden, wie es der Bezirksrat im letzten Sommer bewilligt hat. Die vier Beschwerden sind vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden.

Quelle: einsiedleranzeiger.ch

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