kath.ch Medienspiegel – 17.12.2020, 11:20 Schweiz kurz vor Trennung zwischen physischem und rechtlichem GeschlechtPersonen ab 16 Jahren sollen ohne elterliche Unterschrift bei der Zivilstandsbeamtin oder beim Zivilstandsbeamten einen Geschlechtswechsel eintragen lassen können. Darauf einigten sich National- und Ständerat heute 16. Dezember. Die Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen erklären, dass sie innerlich fest davon überzeugt sind, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Es braucht weder physische Schritte noch eine ärztliche Bescheinigung. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten müssen dann beurteilen, ob eine Erklärung missbräuchlich sein könnte. Es gibt keien rechtliche Beschränkung, wie oft jemand das rechtliche Geschlecht wechseln darf. Quelle: idea schweiz |