kath.ch Medienspiegel – 03.01.2017, 12:16

Eine kleine Geste für ehemalige Verdingkinder

Bald ist es offiziell: Ehemalige Verdingkinder können beim Bund ein Gesuch einreichen, um für erlittenes Unrecht entschädigt zu werden. Historiker gehen von 20»«�000 Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen aus.

Quelle: Migros-Magazin

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