kath.ch Medienspiegel – 06.06.2015, 10:36
Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern in einem europaweit vielbeachteten Urteil die Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten Franzosen im Wachkoma gebilligt. Der Rechtsstreit um passive Sterbehilfe hatte seit Jahren angedauert. Die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung für einen Wachkoma-Patienten zu beenden, sei kein Verstoss gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention, befanden zwölf der 17 Richter des EGMR.
Quelle: Basler Zeitung
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