kath.ch Medienspiegel – 27.10.2020, 09:18

Jetzt dürfen Ausländer in der Kirche mitreden

Freudentag für katholische ausländische Mitbewohner mit einer C-Nie­derlassungs­bewilligung. Ausländische Personen, die seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbruch in der Schweiz leben und 18 Jahre alt sind, sollen nun auch im Kanton Schwyz in den katholischen Kirchgemeinden und der Kantonalkirche das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht erhalten. Das hat das Kantonalkirchenparlament entschieden.

Quelle: Bote der Urschweiz

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