kath.ch Medienspiegel – 27.04.2020, 09:35 Kanton bei Sterbehilfe für nationale LösungGefängnisse Für Menschen, die in Freiheit leben, ist die Freitodbegleitung klar geregelt. Wer urteilsfähig ist, einen konstanten Sterbewunsch hegt, alle Alternativen kennt, von Dritten nicht beeinflusst wird und den Suizid eigenständig vornimmt, kann die Hilfe einer entsprechenden Organisation in Anspruch nehmen. Anders sieht es bei Menschen aus, die im Gefängnis sitzen. Hier gibt es keine einheitlichen Regeln. Das will die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ändern. Quelle: Luzerner Zeitung https://www.kath.ch/medienspiegel/kanton-bei-sterbehilfe-fuer-nationale-loesung/ |