kath.ch Medienspiegel – 16.09.2015, 12:18

Auch Flüchtlinge haben Rechtsansprüche

Was aus sozialethischer Sicht im Asylrecht geboten ist. Das grundlegendste Menschenrecht ist das «Recht, Rechte zu haben». Mit diesem Diktum brachte Hannah Arendt auf den Punkt, dass für den Einzelnen Menschenrechte nur dann einen Wert haben, wenn er einer Rechtsgemeinschaft angehört, die ihm seine Rechte auch wirklich garantiert. Staatenlose sind demgegenüber der Gefahr ausgesetzt, faktisch weitgehend rechtlos zu sein. Denn Flüchtlinge sind zwar grundsätzlich wie alle Menschen Träger von Menschenrechten, solange sie sich aber zwischen den Staaten bewegen, gibt es kaum eine verbindliche Instanz, die ihre Rechtsansprüche durchsetzen kann oder will. Die zumeist dramatischen Umstände im Herkunftsland haben sie zur Flucht gezwungen, so dass von dort keine Unterstützung zu erwarten ist. Gleichzeitig ist der Schutzrechte gewährende Aufnahmestaat oder wenigstens ein sicheres Transitland noch nicht gefunden.

Quelle: communio

http://www.kath.ch/medienspiegel/auch-fluechtlinge-haben-rechtsansprueche

Katholisches Medienzentrum

An- und Abmeldung