Mit der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» (AEMR), reagierte die Staatengemeinschaft auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs. In 30 Artikeln formulierten die Vereinten Nationen die bürgerlichen, politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte, die allen Menschen zustehen. Was leistet diese Erklärung, was nicht? Fragen an die Völkerrechtlerin Christine Kaufmann von der Universität Zürich.