In einem NZZ-Gastkommentar vom 20. Juli 2018 vertritt der Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, die Auffassung, es sei nicht nur falsch, «orthodoxe Christen, Muslime, Hindus und Buddhisten» an das «staatskirchenrechtliche System der Kantone» heranzuführen, vielmehr müsse sich der «religiös neutrale Staat von seinem Staatskirchentum» verabschieden. Diese Forderung mag auf den ersten Blick aufgeklärt und zukunftsfähig erscheinen. Bei näherem Hinsehen regt sich allerdings erheblicher Widerspruch an Grichtings Ausführungen, und es wird erkennbar, dass seine Zielsetzung nicht in erster Linie integrations- oder staatspolitisch motiviert, sondern vor allem den eigenen kirchlichen Interessen geschuldet ist. Gastkommentar von Konrad Schmid.