Medienmitteilung
Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften des Kantons Freiburg
Erste Lesung abgeschlossen
Freiburg, 12. Mai 2012. Die katholische kirchliche Versammlung hat am
Samstagmorgen, 12. Mai, die erste Lesung der Teilrevision des Kirchenstatuts
abgeschlossen. Das kantonale kirchliche Parlament entschied sich an ihrer
Sitzung im Pfarreisaal von Christkönig in Freiburg für eine neue
Berechnungsart des Finanzausgleichs, die Berücksichtigung der
Seelsorgeeinheiten an verschiedenen Stellen des Statuts und für die
Einführung einer Ausgabenbremse.
Als um zwölf Uhr die erste Lesung des Dekretsentwurfs schon abgeschlossen
war, zeigten sich verschiedene Delegierte erstaunt und erfreut, dass diese
komplexe Arbeit so zügig durchgeführt werden konnte. Die Spezialkommission
und der Exekutivrat hätten solide Arbeit geleistet. Viele der Artikel, die
der Exekutivrat auf Grund der Arbeiten der ersten vorbereitenden Kommission
und der Vernehmlassung in den Pfarreien vorgeschlagen hatte, wurden ohne
Diskussion angenommen. Bei anderen schlug die Spezialkommission formale und
zuweilen inhaltliche Änderungen vor, denen sich der Exekutivrat zum grössten
Teil anschloss.
Der Errichtung der Seelsorgeeinheiten auf pastoraler Ebene soll an
verschiedenen Orten im revidierten Kirchenstatut Rechnung getragen werden.
Die in einer Seelsorgeeinheit zusammengefassten Pfarreien sollen ihre
staatskirchenrechtliche Zusammenarbeit in einem Pfarreiverband regeln oder
eine Vereinbarung abschliessen. Der Pfarreiverband muss dabei eine
Delegiertenversammlung und einen Administrationsrat besitzen. Im Falle einer
Vereinbarung wird ebenso ein Administrationsrat eingesetzt, wie das auch die
diözesanen Referenzdokumente vorsehen. Die ursprünglich vom Exekutivrat
vorgesehene Pflicht, bei mehr als fünf Pfarreien einen Verband zu bilden,
wurde von der Kommission fallengelassen. Dem schloss sich der Exekutivrat
an, so dass die Pfarreien einer Seelsorgeeinheit die freie Wahl haben
sollen, welche der beiden juristischen Ausgestaltungen der Zusammenarbeit
sie abschliessen wollen.
Bei der Wahl der Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung werden
einerseits die Seelsorgeeinheiten als Wahlkreise definiert, mit der
Ergänzung, dass auch eine Pfarrei allein einen Wahlkreis bilden kann, wenn
dies so der kirchlichen Organisation entspricht. Andererseits soll die
undankbare Rolle der Grosswähler fallengelassen werden, indem die
Delegiertenversammlung beziehungsweise der Administrationsrat aus den von
den Pfarreiversammlungen designierten Kandidaten die Pfarreidelegierten
wählt. Bildet die Pfarrei selber einen Wahlkreis, werden sie von der
Pfarreiversammlung selber gewählt. Ebenfalls diskussionslos wurde die
Ausdehnung der Oberaufsicht des Exekutivrates auf die Pfarreiverbände
genehmigt.
Finanzausgleich nach dem Vorbild der Gemeinden
Die neue Berechnung des Finanzausgleichs, die sich an derjenigen des
Finanzausgleichs gemäss den Ressourcen unter den Gemeinden orientiert, wurde
von der Versammlung angenommen. Dabei wurden die vom Freiburger Staatsrat
angeregten terminologischen Präzisierungen eingearbeitet. Die Gesamtsumme
des Finanzausgleichs soll dabei 2,5 Prozent der Ressourcen aller Pfarreien
des Kantons ausmachen.
Die neue Ausgabenbremse der kantonalen Körperschaft wird so ausgestaltet,
dass die Pfarreibeiträge zusammen nicht mehr als 12,5 Prozent der Ressourcen
aller Pfarreien des Kantons ausmachen dürfen. Dieser Prozentsatz soll von
der Versammlung später angepasst werden können, wenn die von der kantonalen
Körperschaft finanzierten Aufgaben verändert werden. Im Kanton Freiburg
erheben die Pfarreien die Kirchensteuern und finanzieren das Budget der
Körperschaft, die kantonale Körperschaft selber kann keine eigenen Steuern
erheben.
In erster Lesung wurde ebenso die Schaffung einer kantonalen
Informatikplattform beschlossen, worauf die Pfarreien die Daten ihrer drei
Pfarreiregister verwalten können. In Zukunft soll zudem eine von der
Versammlung vorgeschlagene Teilrevision des Kirchenstatuts dem fakultativen
Referendum unterstellt werden. In allen anderen Fällen kommt eine Revision
obligatorisch vors Volk.
Die zweite Lesung des Dekretsentwurfs kann voraussichtlich an der nächsten
Sitzung am 16. Juni in Angriff genommen werden. Der Exekutivrat möchte die
Volksabstimmung über die Teilrevision noch diesen Herbst durchführen können.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Jean-Paul Brügger
Präsident des Exekutivrates
026 663 12 07 oder 079 563 70 07
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Hans Rahm
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