Medienmitteilung
Kantonale kirchliche Körperschaft diskutiert Finanzausgleich
Unentgeltliche Rechtspflege verabschiedet
Freiburg, 6. September 2008 Die Rechtspflege soll im Kanton Freiburg im
staatskirchenrechtlichen Bereich für Minderbemittelte unentgeltlich sein.
Dies beschloss die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des
Kantons Freiburg in ihrer Sitzung am 6. September im Pfarreisaal Christkönig
in Freiburg. Ausserdem diskutierte sie über den Finanzausgleich, der im
Rahmen der Revision des kirchlichen Statuts anders geregelt werden soll.
Das Reglement über die unentgeltliche Rechtspflege legt die Bedingungen
fest, unter denen kostenlos ein Anwalt in Rechtshändeln vor der
Justizkommission der kantonalen Körperschaft gestellt wird, die
Justizkommission selber erhebt keine Gebühren. Der Kanton Freiburg ist einer
der wenigen Kantone, in denen die staatskirchenrechtliche Organisation über
eigene unabhängige Justizstrukturen verfügt.
Die Kommission, welche die Teilrevision des Statuts vorbereitet, stellte
ihre Weichenstellungen für den künftigen Finanzausgleich zur Diskussion. Sie
beabsichtigt, die beiden Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und
der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger in einen Finanzausgleich
zusammenzufassen. Massgebend sollen die verschiedenen Steuereinnahmen der
Pfarreien werden, die mittels eines ausgeklügelten Systems in die Berechnung
einbezogen werden.
Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs soll von bisher knapp einer Million
auf 1,4 Mio. Franken steigen. Bisher wurden dafür zehn Prozent des
Körperschaftsbudgets und fünf Prozent des Besoldungskassenbudgets verwendet.
Das im bisherigen Finanzausgleich bemängelte Giesskannensystem soll dadurch
gemildert werden, dass die Beiträge für Pfarreien, welche nur geringe
Beiträge erhalten würden, auch in die Unterstützung der wirklich bedürftigen
Pfarreien fliessen sollen. Die Kommission für die Revision des kirchlichen
Statuts muss ihre Vorschläge noch in konkrete Artikelentwürfe giessen, die
dann in die Vernehmlassung bei Pfarreien und anderen interessierten Gremien
geschickt wird.
Die kantonale Versammlung begann ausserdem die erste Lesung des Reglements
über die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die
Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft. Der Exekutivrat
ist die ausführende Behörde der kantonalen kirchlichen Körperschaft.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des Exekutivrates
079 649 68 64
michel.monney(a)bluewin.ch
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Hans Rahm
kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
chemin Cardinal-Journet 3
1752 Villars-sur-Glâne
Tel. 026 426 34 02 (B), 079 746 43 67 (N)
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