Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger
Sehr geehrte Damen und Herren
Unten und im Anhang finden Sie ein Communiqué mit dem Zwischenergebnis der
Pfarreiratswahlen 2018.
Ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues-Lau
Christina Mönkehues-Lau
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Murtengasse 8
1700 Freiburg
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Zwischenergebnis der Pfarreiratswahlen 2018
Pfarreiräte mehrheitlich durch stille Wahl erneuert
Freiburg, 02. Februar 2018. 105 von 115 katholischen Pfarreien im Kanton Freiburg haben
ihre Pfarreiräte für die Amtsperiode 2018 bis 2023 durch eine «Stille Wahl» besetzen
können. Die bis zum 22. Januar in den jeweiligen Pfarreisekretariaten abgegebenen
Kandidatenlisten enthielten genau gleich viele Kandidaten wie Sitze im jeweiligen
Pfarreirat. Neben zwei Pfarreien, in denen aufgrund von Fusionen keine Wahl stattgefunden
hat, sind nun noch die Pfarreimitglieder von 8 Pfarreien zum Gang an die Urne im März
aufgerufen.
Georges Emery, Präsident des Exekutivrates der katholischen kirchlichen Körperschaft im
Kanton Freiburg, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: «105 Pfarreien von 115 haben
ihren Pfarreirat schon vollständig erneuern können. Das ist ein erfreuliches Zeichen
dafür, dass die Verantwortung als Bürger/in und Kirchenmitglied wahrgenommen wurde». Im
Gegensatz zur letzten Wahl, die 2013 stattfand, konnten alle Pfarreien Kandidatinnen und
Kandidaten für dieses Amt finden und haben entsprechende Listen eingereicht.
Wahlen mit und ohne Listen
Eine teilweise stille Wahl konnte in sechs Pfarreien erreicht werden. Hier ist die Zahl
der stillschweigend gewählten Kandidaten kleiner als die Zahl der zu besetzenden
Pfarreiratssitze. Dies betrifft die Pfarreien Plasselb (ein noch zu besetzender Sitz),
Freiburg, Christ-König (ein Sitz), Echarlens (ein Sitz), Grangettes (drei Sitze),
Massonenns (ein Sitz) und Ponthaux (ein Sitz). In diesen Pfarreien wird am 25. März für
die verbleibenden Sitze eine Wahl mit relativem Mehr stattfinden. Für diesen Wahlgang
werden keine Listen vorbereitet: Alle katholischen Pfarreimitglieder - Schweizer wie
Ausländer - über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde/in den Gemeinden der Pfarrei sind
wählbar (zu beachten sind nur die Unvereinbarkeitskriterien in § 31 des
Pfarreireglements<http://www.kath-fr.ch/reglemente>). Danach wird der Pfarreirat
sich an die Pfarreimitglieder mit den meisten Stimmen wenden und sie fragen, ob sie bereit
sind, das Amt anzunehmen.
Eine Wahl mit Listen findet in den Pfarreien statt, in denen auf den eingereichten Listen
mehr Kandidaten aufgeführt sind als die Zahl der zu besetzenden Sitze. Dies trifft auf die
Pfarreien Courtion und Orsonnens zu. Dort findet am 4. März ein Wahlgang mit absolutem
Mehr statt. Ein zweiter Wahlgang kann am 25. März durchgeführt werden, falls Bedarf
besteht.
Allen wahlberechtigten Pfarreimitgliedern werden die Unterlagen zu den Wahlen per Post
zugestellt. Eine Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
Nicht gewählt haben die Pfarrei Estavayer und die Pfarrei Fétigny-Ménières. Aufgrund von
Pfarreifusionen und entsprechenden Fusionsvereinbarungen haben in beiden Fällen die
bisherigen Pfarreiräte Mitglieder für den neuen Pfarreirat bezeichnet. So zählt die
Pfarrei Estavayer neu 12 Pfarreiräte und die Pfarrei Fétigny-Ménières entschied sich für
die Mindestanzahl von 5 Sitzen. Daneben gab es bei der Anzahl der zu vergebenen
Pfarreiratssitze in einigen Pfarreien Änderungen. Beispielsweise beschloss die Pfarrei
Murten, für die neue Amtsperiode die Zahl der Pfarreiräte von 7 auf 5 zu verringern.
Die Vereidigung der neuen Pfarreiräte durch die Bischofsvikare und den Exekutivrat wird am
21. April erfolgen.
Christina Mönkehues-Lau, Informationsbeauftrage des Bischofsvikariats Deutschfreiburg