Medienmitteilung
Kantonale kirchliche Körperschaft verabschiedet Organisationsreglement
Beitragspflicht für nur aus den kirchlichen Körperschaften Ausgetretene
Freiburg, 4. Oktober 2008 Nur aus den kirchlichen Körperschaften
Ausgetretene sollen im Kanton Freiburg mindestens so viel wie die sonst
fälligen Kirchensteuern in einen kirchlichen Fonds zahlen. Dies erklärte
Bischofsvikar Marc Donzé an der Sitzung der Versammlung der katholischen
kirchlichen Körperschaft am Samstag, 4. Oktober, im Pfarreisaal Christkönig
in Freiburg. Er erläuterte den Delegierten aus Pfarreien und aus der
Seelsorge die vorläufigen Ergebnisse der gemischten technischen Kommission
zu den Kirchenaustritten, die bis Ende Oktober gedenkt, die Unterlagen für
die Pfarreiräte und Pfarrer zur Behandlung der Kirchenaustrittsbegehren an
die durch das Bundesgericht neu geschaffene Möglichkeit anzupassen.
Die kantonale kirchliche Versammlung überwies des Weiteren ein Postulat
betreffend die Äufnung eines Fonds zwecks Zusammenschluss oder Vereinigung
von Pfarreien an den Exekutivrat. Sie verabschiedete auch das Reglement über
die Organisation des Exekutivrates, der Verwaltung und die Geschäftsführung
der kantonalen kirchlichen Körperschaft und begann die erste Lesung des
Reglements über die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der katholischen
kirchlichen Körperschaften.
Verfahren und Musterbriefe bei Kirchenaustritt überarbeitet
Das schmerzhafte Problem der Kirchenaustritte habe durch die neue
Möglichkeit des auf die kirchlichen Körperschaften beschränkten
Kirchenaustritts an Komplexität zugenommen, hielt Bischofsvikar Marc Donzé
fest. In fünf Sitzungen diskutierte die Spezialkommission aus Vertretern der
kirchlichen Körperschaft und der Diözesanbehörden die aus dem
Bundesgerichtsentscheid zu ziehenden Folgerungen für den Kanton Freiburg.
Sie erstellte einen Verfahrensablauf für die Behandlung der
Kirchenaustritte, überarbeitete die Musterbriefe zu Handen der Pfarreiräte,
unterzog die bischöflichen Richtlinien einer Revision und erstellte die
Statuten für die kirchliche Stiftung St. Laurentius, die die Beiträge der
nur aus den kirchlichen Körperschaften ausgetretenen Katholiken erhalten
soll, die dennoch in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche bleiben
wollen.
Wenn durch den Austritt aus den kirchlichen Körperschaften die zivile
Kirchensteuerpflicht wegfalle, bleibe dennoch die im kirchlichen Kanon 222
festgehaltene Verpflichtung, die Kirche in ihrem Auftrag und in ihren
Bedürfnissen zu unterstützen. Daher sollen Katholiken, die nur aus den
kirchlichen Körperschaften ausgetreten sind, ihre Unterstützung dem noch zu
schaffenden kirchlichen Fonds St. Laurentius zukommen lassen.
Wer wie bisher gemäss dem kirchlichen Statut aus der Kirche austritt,
verliert die Rechte als Pfarreibürger, zahlt keine Kirchensteuern mehr und
hat keinen staatskirchenrechtlichen Anspruch auf Seelsorgeleistungen. Die
Kommission diskutierte zwar die Beiträge von aus der Kirche Ausgetretenen
anlässlich von Leistungen wie Taufe, Beerdigung oder Religionsunterricht,
verschob jedoch die Behandlung dieses vor allem pastoralen und insbesondere
schon älteren Fragenkomplexes, um sich auf die durch den neuen
Bundesgerichtsentscheid entstandenen juristischen Probleme zu konzentrieren,
hielt Exekutivrat Jean-Paul Brügger fest.
Organisation des Exekutivrates und Veröffentlichung der Erlasse
Die Behandlung des Reglements über die Organisation des Exekutivrates, der
Verwaltung und die Geschäftsführung der kantonalen kirchlichen Körperschaft
wurde nach einer dritten Lesung abgeschlossen. Das Reglement über die
Veröffentlichung der Erlasse, das in erster Lesung teilweise behandelt
wurde, soll die Grundlage für die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Erlasse
der Organe der kantonalen Körperschaft schaffen. Insbesondere soll es eine
gesetzliche Grundlage schaffen, die den Stellenwert der elektronischen
Versionen festhält.
Der Exekutivrat soll gemäss dem Postulat Schenker/Bucher die Möglichkeiten
studieren, wie den Pfarreien beim Zusammenschluss geholfen werden kann,
finanziell und praktisch. Zwar gebe es schon einen Leitfaden für
Pfarreizusammenlegungen, hielt Michel Monney, Präsident des Exekutivrates,
fest, doch die Postulanten schlagen die Äufnung eines Fonds fest, um auch
finanziell Anreize zur Fusion geben zu können.
Die kantonale kirchliche Versammlung wird am 19. November in einer
ausserordentlichen Sitzung die Vorschläge zur Teilrevision des Statuts
behandeln und am 22. November die letzte ordentliche Sitzung der
fünfjährigen Amtsperiode abhalten. Am 13. Dezember versammeln sich dann die
am 25. September gewählten 60 Pfarreidelegierten und die neuen 30
Delegierten aus der Pastoral für die konstituierende Sitzung der neuen
Versammlung.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des Exekutivrates
079 649 68 64
michel.monney(a)bluewin.ch
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Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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