Medienmitteilung
Die katholische kirchliche Versammlung tagte am Samstag
Förderung von Pfarreifusionen und Teilrevision des Kirchenstatuts
Freiburg, 2. Oktober 2010. Die Fusion von Pfarreien wird während fünf Jahren
finanziell unterstützt. Dies beschloss die Versammlung der katholischen
kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg an ihrer Herbstsession am
Samstag, 2. Oktober, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg. Das Freiburger
Kirchenparlament regelte ebenso das weitere Vorgehen bei der Teilrevision
des Kirchenstatuts und die Verteilung der Kosten für die dazu nötige
Volksabstimmung.
Die vorberatende Sonderkommission begrüsste den Entwurf des Exekutivrates
für die Pfarreifusionen, schlug jedoch vor, die Beiträge an die Fusionen
leicht zu erhöhen. Dem schloss sich der Exekutivrat an, so dass das
Reglement über die Förderung der Pfarreifusionen schnell beraten war. Es
tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft, damit auch die
fusionierte Pfarrei Le Glèbe in Genuss der Unterstützung kommt.
Gemäss dem Exekutivratsmitglied Georges Emery sind die in Aussicht
gestellten Beiträge wesentlich tiefer als jene, die der Staat Freiburg für
die Gemeindefusionen vorsieht, durch die der Staatsrat hofft, die Anzahl der
Gemeinden von heute 168 auf 100 herunterzubringen. Bei den Pfarreien möchte
der Exekutivrat von 135 Pfarreien ebenso auf 100 kommen, wobei die Pfarreien
autonom entscheiden, ob und wie sie fusionieren möchten.
Durch die von der Versammlung beschlossene Finanzierung des Fusionsfonds
stehen rund Fr. 600'000 für die Förderung zur Verfügung. Jede fusionierende
Pfarrei erhält einen Grundbeitrag von mindestens Fr. 6'000, der bei
Pfarreien mit einem tiefen Steuerpotentialindex noch höher ausfallen kann.
Um die Anzahl von Pfarreien pro Fusion noch besonders zu fördern, gibt es
bei einer Fusion von drei Pfarreien noch einen zusätzlichen Beitrag von Fr.
6'000, bei vieren von Fr. 9'000, bei fünfen von Fr. 12'000 usw.
Der Exekutivrat nannte vier Hauptgründe für Pfarreifusionen: die zahlreichen
Gemeindezusammenschlüsse, die Bildung von Seelsorgeeinheiten, das
Desinteresse der Pfarreimitglieder an den Angelegenheiten ihrer Pfarrei und
die Verschlechterung der finanziellen Situation der Pfarreien. Georges Emery
kündigte an, dass der Exekutivrat von November bis Januar Informationsabende
für die Pfarreien und Seelsorgeeinheiten organisieren wird, um sie über die
Fördermöglichkeiten zu informieren. Er hat auch ein Modell für die
Fusionsvereinbarung, Erklärungen dazu und eine Checkliste erstellt, um den
Pfarreiräten auch so bei der Vorbereitung einer Fusion beizustehen.
Kostenaufteilung der Teilrevision des Kirchenstatuts
Auch der Beschluss über die Teilrevision des Kirchenstatuts gab wenig zu
diskutieren. Der Exekutivrat schloss sich den vom Büro der Versammlung
vorgeschlagenen Präzisierungen an. Einerseits wurde das weitere Verfahren
für die vor vier Jahren von der kirchlichen Versammlung angestossene
Teilrevision geklärt. Andererseits bestimmt der Beschluss über die
Teilrevision des Kirchenstatuts die Kostenverteilung für die
Volksabstimmung. Die kantonale Körperschaft soll die allgemeinen Kosten bis
zum Druck der Stimmrechtsausweise übernehmen, die Pfarreien jedoch sollen
die bei ihnen anfallenden Kosten für die Adressierung, das Kuvertieren, die
Verteilung die Stimmenauszählung und die briefliche Abstimmung tragen.
Die katholischen Stimmbürger werden voraussichtlich erst anfangs 2012 über
die Teilrevision abstimmen, doch der Exekutivrat empfiehlt den Pfarreien
schon im Budget 2011 dafür Rückstellungen zu machen, so wie er auch für die
Körperschaft Fr. 150'000 budgetiert habe, hielt Exekutivratspräsident
Jean-Paul Brügger fest. Der Exekutivrat will baldmöglichst der Versammlung
sowie dem Staatsrat und den Bistumsbehörden einen Entwurf der Teilrevision
unterbreiten, der auf den Vorschlägen der Kommission, den Anmerkungen aus
der Vernehmlassung und eigenen Überlegungen beruht. Insbesondere in Bezug
auf den neuen Finanzausgleich wurden aktuelle Zahlen verwendet und Fehler in
der Tabelle bereinigt.
Würdigung von Bischof Bernard Genoud
Zu Beginn der Versammlung erinnerte ihr Präsident, Laurent Passer, in einer
Würdigung an den verstorbenen Bischof Bernard Genoud und an seine Ansprachen
vor der Versammlung. Jene am 7. Juni 2008 sei vor allem eine lange Liste von
Sorgen gewesen, die der Diözesanbischof als Hirte auf seine Schultern
genommen habe. Die letzten Jahre seien daher neben der Krankheit zu einer
schweren Leidenszeit geworden, die Bischof Bernard getreu seinem Leitsatz
"Deine Gnade genügt mir" ertragen habe.
Frau Denise Dévaud, Freiburg, wurde von der Versammlung als Ersatz für Herrn
Robert Eugster in die Kommission für Rechtsfragen gewählt, da er an der
letzten Versammlung in die Geschäftsprüfungskommission berufen worden war.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Jean-Paul Brügger
Präsident des Exekutivrates
026 663 12 07 oder 079 563 70 07
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Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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