Medienmitteilung
Teilrevision des Statuts der kirchlichen Körperschaften und Pfarreiregister
Beide Projekte behandelt und abgeschlossen
Freiburg, 16. Juni 2012. Die katholische kirchliche Versammlung hat am
Samstagmorgen, 16. Juni, das Dekret über die Teilrevision des Kirchenstatuts
angenommen. Die Volksabstimmung soll am 25. November 2012 stattfinden.
Ebenso wurde das Reglement über die Führung der Pfarreiregister diskutiert
und angenommen.
Zur allgemeinen Verblüffung schaffte es die kantonale kirchliche
Versammlung, die beiden als komplex beurteilten Geschäfte noch vor Mittag zu
behandeln, so dass Laurent Passer die für den 30. Juni angesagte Sitzung
absagen konnte. Dass niemand diese Wendung der Dinge erwartete, zeigt sich
auch darin, dass zu Beginn der Sitzung Michel Mettraux als Präsident der
Spezialkommission "Pfarreiregister" verlangte, zuerst die erste Lesung des
Registerreglements anzugehen, was die Delegierten jedoch ablehnten.
Am Dekret zur Teilrevision des Statuts wurden in zweiter Lesung keine
Änderungen mehr angenommen. Es gab einige Änderungsanträge, welche
Modifikationen in Frage stellten, welche die Spezialkommission unter Walter
Buchs in erster Lesung eingebracht hatte. Sie wurden jedoch mit klaren
Mehrheiten verworfen. So wird in Zukunft von allen Delegierten, sowohl den
60 Pfarreidelegierten wie auch den 30 pastoralen Delegierten, verlangt, dass
sie Wohnsitz im Kanton haben. Die Anhörung bei der Besetzung der
Seelsorgestellen wurde nicht durch die vorausgehende Information ersetzt.
Seelsorgeeinheiten, Finanzausgleich und Ausgabenbremse
Die übrigen Anliegen der Teilrevision wurden in zweiter Lesung nicht mehr in
Frage gestellt. Der Errichtung der Seelsorgeeinheiten auf pastoraler Ebene
soll an verschiedenen Orten im revidierten Kirchenstatut Rechnung getragen
werden. Entsprechend den diözesanen Referenzdokumenten wird ein
Administrationsrat der Seelsorgeeinheit die gemeinsamen Aufgaben der
betroffenen Pfarreien führen. Die Pfarreien sind frei, für diese
Zusammenarbeit eine Vereinbarung abzuschliessen oder sie in einem
Pfarreiverband zu regeln. Die Oberaufsicht des Exekutivrates wird auf die
Pfarreiverbände ausgedehnt.
Die Wahl der sechzig Pfarreidelegierten in die kirchliche Versammlung wird
vereinfacht, wobei die Pfarreiversammlungen das Vorschlagsrecht behalten.
Der Finanzausgleich unter den Pfarreien wird neu geregelt nach dem Vorbild
des Ressourcen-Finanzausgleichs unter den Gemeinden. Die Gesamtsumme des
Finanzausgleichs soll dabei 2,5 Prozent der Ressourcen aller Pfarreien des
Kantons ausmachen. Den grössten Teil der Ressourcen stellen die
Kirchensteuern dar, die im Kanton Freiburg von den Pfarreien erhoben werden.
Auf 12,5 Prozent der gesamten Ressourcen werden mit der neuen Ausgabenbremse
die Pfarreibeiträge an die kantonale Körperschaft für die kantonalen,
diözesanen und schweizerischen Aufgaben beschränkt.
Kantonale Informatikplattform für die Pfarreiregister
Das zweite grosse Geschäft war die Behandlung des Reglements über die
Führung der Pfarreiregister. In der Teilrevision des Kirchenstatuts hatte
die Versammlung schon die Schaffung einer kantonalen Informatikplattform für
die Pfarreiregister beschlossen. Die Pfarreien haben nach dem Kirchenstatut
die Pflicht, ein Mitglieder-, ein Stimm- und ein Register der
Steuerpflichtigen zu führen.
Die vorberatende Spezialkommission begrüsste die Absicht des Exekutivrates,
den Pfarreien mit der neuen kantonalen Plattform bei der Registerführung zu
helfen. Analog zur Zustellung eines Briefes durch die Post solle der
Exekutivrat und der kantonale Registervorsteher jedoch keine Einsicht in die
Personendaten haben, die Verantwortung für die drei Register bleibt beim
Pfarreirat, führte Michel Mettraux aus. Nach dem Kirchenstaatsgesetz liefern
der Staat und die Gemeinden die für die Register notwendigen Personendaten.
Für die Mitgliederregister werden diese nun neu von der kantonalen Plattform
der Einwohnerregister Fri-Pers geliefert. Für die Steuerpflichtigenregister
wird die kantonale Steuerverwaltung die Daten an die neue kirchliche
kantonale Plattform CathPers kommunizieren.
Präzisierungen durch die Spezialkommission
Die Verteilung der Daten auf die Pfarreien wird vom kantonalen
Registervorsteher überwacht. Sie soll mit Hilfe der eidgenössischen
Gebäudeidentifikationsnummer geschehen, welche die Spezialkommission in den
Reglementsentwurf einbaute. Neben der in der eidgenössischen und kantonalen
Gesetzgebung verwendeten Begrifflichkeit hat die Kommission insbesondere
auch die Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen
Bestimmungen klarer herausgearbeitet und die Anhänge präzisiert, mit denen
die Pfarreien die Zugriffsberechtigungen verwalten und die Kontrolle
durchführen werden. Der Exekutivrat unterstützte alle Änderungsanträge der
Kommission.
Exekutivrat Georges Emery unterstrich die Absicht des Exekutivrates, den
Pfarreien mit dem Reglement und der kantonalen Plattform bei der
obligatorischen Führung der Pfarreiregister zu helfen. Gegenüber den früher
angeführten Zahlen konnte er mit Freude auch auf Grund der letzten Offerten
tiefere Gesamtkosten bekanntgeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand belaufen
sich die Investitionskosten für Programmierung und Erstausbildung auf rund
Fr. 42'000 und die jährlichen Kosten für den Unterhalt der Plattform und das
Gehalt des kantonalen Registervorstehers auf Fr. 50'000.
Im Namen der deutschsprachigen Delegierten brachte Paul Tschümperlin noch
eine Präzisierung ins Reglement ein für die Pfarreien, die eine eigene
Registerapplikation betreiben wollen. Sie benennt klar die Bedingungen für
die Erteilung der Bewilligung durch den Exekutivrat und stellt es einer
Pfarrei frei, auch später eine eigene Registerapplikation aufzubauen. Die
Kommunikation der Daten des Mitgliederregisters an die pastoralen Register
ist in einer Vereinbarung mit der Diözesanbehörde zu regeln.
Die Beratung des Reglementsentwurfs konnte auf Grund der guten
Vorbereitungsarbeiten zügig durchgeführt werden. Die erste Lesung benötigte
schliesslich nur zwei Abstimmungen über Textdetails. Der Präsident der
Versammlung, Laurent Passer, machte darauf von der Bestimmung im
Geschäftsreglement Gebrauch, dass die zweite Lesung nur grundsätzlich nicht
in derselben Sitzung stattfinden kann. Die zweite Lesung ging ohne
Änderungsanträge durch, womit sich auch für das Registerreglement eine
dritte Lesung erübrigte.
Neuer pastoraler Delegierter und Ergänzung der Geschäftsprüfungskommission
Als Ersatz für Marianne Pohl-Henzen, die infolge ihrer Ernennung zur
Adjunktin des Bischofsvikars als pastorale Delegierte demissionierte, wurde
Ruedi Bischof, Düdingen, vereidigt. Sie selber wird in ihrer neuen Funktion
mit beratender Stimme an der Versammlung teilnehmen. Nach der Demission von
Alain Chardonnens nach seiner Ernennung zum Generalvikar und von Marianne
Pohl als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission wählte die Versammlung
Geneviève Kaninda und Pfarrer Jean-Claude Dunand in diese ständige
Kommission.
Im Namen der Dekanenkonferenz brachte Pfarrer Jean-Claude Dunand eine
Amtszeitsbeschränkung für Pfarreiräte ein. Sie konnte jedoch nicht mehr in
die Teilrevision des Kirchenstatuts aufgenommen werden, weil der betroffene
Artikel nicht zur Diskussion stand. Das Anliegen wurde als Motion an den
Exekutivrat überwiesen, der innert sechs Monate dazu Stellung nehmen soll.
Darauf wird die Versammlung über die Annahme entscheiden.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Jean-Paul Brügger
Präsident des Exekutivrates
026 663 12 07 oder 079 563 70 07
jpbrugger(a)estavision.ch
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Hans Rahm
Kath. Info-Beauftragter Deutschfreiburg
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