Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger
Unten und im Anhang sende ich Ihnen das Communiqué zur gestrigen Versammlung der
katholischen kirchlichen Körperschaft im Kanton Freiburg.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und einen schönen Sonntag!
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues-Lau
Christina Mönkehues-Lau
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Murtengasse 8
1700 Freiburg
026 425 45 25
076 786 03 56
informationsstelle@kath-fr.ch<mailto:informationsstelle@kath-fr.ch>
http://www.kath-fr.ch/
[LOGO_BISCHOFSVIKARIAT_web]
Versammlung der kkK verabschiedet zwei Reglemente
Freiburg, 24. Februar 2018. Die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des
Kantons Freiburg (kkK) hat zwei Reglemente überarbeitet. Im Geschäftsreglement der
Versammlung wurde das siebenköpfige Büro aufgehoben, und das Reglement über die Führung
der Pfarreiregister wurde an die Vorgaben der kantonalen Datenschutzbehörde angepasst. Die
Delegierten trafen sich am 24. Februar im Pfarreisaal von Christ-König.
Die Änderungen an den beiden Reglementen verursachten kaum Diskussionen in der
Versammlung. Mit der Aufhebung des Büros wollte der Motionär Walter Buchs zur
Vereinfachung der Strukturen der katholischen Kirche im Kanton Freiburg beitragen. Der
Exekutivrat wies in seinem Entwurf die Aufgaben des Büros anderen Instanzen zu, ohne das
Amt des Versammlungspräsidenten in Frage zu stellen.
Das Freiburger Kirchenparlament folgte weitgehend diesem Vorschlag. Die vorberatende
Spezialkommission fasste den Versammlungspräsidenten und die beiden Vizepräsidenten zum
Präsidium zusammen, das in Zukunft die Sitzungen der Versammlung vorbereiten wird. Die
Versammlung passte weiterhin die im Reglement aufgeführten Zahlen der neuen Gesamtzahl von
60 statt wie bisher 90 Mitgliedern an. Die Wahlen für die neue Legislaturperiode sind
derzeit im Gange, am 15. Dezember wird sich die neue Versammlung dann konstituieren.
Gesetzliche Grundlage für die Plattform der Pfarreiregister
Das zweite Reglement hatte die Versammlung schon vor sechs Jahren beschäftigt. Doch die
kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz genehmigte das am 16. Juni 2012
verabschiedeten Reglement nicht. Auch die kantonale Steuerverwaltung meldete
Änderungsbedarf an. Die Teilrevision verankerte 2013 die kantonale Plattform der
Pfarreiregister im katholischen Kirchenstatut. In langwierigen Verhandlungen wurden die
Bestimmungen des Reglements vom Exekutivrat überarbeitet und nun der Versammlung
unterbreitet.
Neben verschiedenen Präzisierungen und technischen Erweiterungen unterscheidet das
Reglement nun strikt zwischen dem Mitgliederregister und dem Steuerpflichtigenregister.
Das Mitgliederregister wird von der staatlichen Plattform der Einwohnerregister schon seit
zwei Jahren beliefert und kann von den Pfarreien schon testweise benutzt werden. Die
Bestimmungen über das Steuerpflichtigenregister wurden in enger Zusammenarbeit mit der
kantonalen Steuerverwaltung überarbeitet. Damit die Steuerverwaltung jedoch die
Steuerdaten, welche die Pfarreien erhalten dürfen, an die Plattform liefern kann, verlangt
die Datenschutzbehörde noch explizite gesetzliche Grundlagen auf der Seite der kantonalen
Gesetzgebung.
Da das Reglement von 2012 nicht in Kraft gesetzt worden war, schlug die vorberatende
Spezialkommission vor, die vom Exekutivrat ausgearbeiteten Änderungen in ein neu gefasstes
Reglement einfliessen zu lassen. Somit werden nun nicht nur die geänderten Bestimmungen,
sondern auch das gesamte Reglement über die Führung der Pfarreiregister dem fakultativen
Referendum unterstellt.
Zwei neue Pfarreivertreter und ein vakanter Sitz im Exekutivrat
Die Versammlung validierte ausserdem die Ersatzwahl von Martha Baeriswyl, Vertreterin der
Pfarreien der Seelsorgeeinheit Untere Sense, als Ersatz von Verena Jost, sowie von
Philippe Ding als Ersatz von François Nguyen von der Seelsorgeeinheit Saint-Joseph der
Stadt Freiburg und Umgebung. Für den Ende des Jahres zurückgetretenen Exekutivrat Urs Jost
soll bis Juni ein Ersatz gefunden werden. Der Präsident des Exekutivrates, Georges Emery,
gab daher die zwischenzeitliche Umverteilung von dessen Aufgaben bekannt.
Der Präsident der Versammlung, Arnold Schöpfer, drückte die Anteilnahme der Versammlung
für die plötzlich verstorbene Präsidentin des Pfarreirates von Bösingen, Verena Hirschi,
aus.
Steuervorhaben 17
Zu Beginn der Sitzung stellte der Präsident des Exekutivrats, Georges Emery, die Situation
hinsichtlich des Steuervorhabens 17 richtig. Entgegen der Wortmeldung eines Delegierten in
der Dezembersitzung 2017, sieht das Steuervorhaben nicht vor, die Steuern juristischer
Personen abzuschaffen. Dieses eidgenössische Steuerreformprojekt, dessen Ziel es ist, den
Steuersatz für juristische Personen zu reduzieren, wird zu einem Nettoverlust der
Steuereinnahmen für katholische Pfarreien und reformierte Kirchgemeinden in der Höhe von
5,6 Millionen Franken führen. Allerdings wird der Staat im Laufe von sieben Jahren,
voraussichtlich ab dem Jahr 2020, einen Betrag in der Grössenordnung von 1,1 Millionen
Franken an die betroffenen Pfarreien und Kirchgemeinden zurückübertragen. Derzeit beträgt
das Steuervolumen der juristischen Personen der katholischen Pfarreien und der
reformierten Kirchgemeinden zusammen ca. 12 Millionen Franken.
Hans Rahm