Medienmitteilung
Kantonale kirchliche Körperschaft bereitet Teilrevision des Statuts vor
Solidarität unter den Pfarreien verstärken
Freiburg, 20. September 2008 Im Rahmen der Teilrevision des Statuts soll der
Finanzausgleich so angepasst werden, dass die Solidarität unter den
Pfarreien verstärkt wird. Dies unterstrich Jean-Pierre Sonney vor der
Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg
am Mittwochabend, 19. November, im Pfarreisaal Christkönig in Freiburg.
Die von Hubert Chassot präsidierte Studienkommission für eine Teilrevision
des Statuts legte den Pfarrei- und Pastoral-Delegierten den Schlussbericht
vor. Er enthält eine Reihe von Artikelentwürfen zu institutionellen und
finanziellen Fragen. Die Vorschläge der Untergruppe Institutionelles wurden
von Beat Renz zusammengefasst. Es geht dabei um Fragen wie die Benutzung der
Register durch die Seelsorgenden, den auf die kirchlichen Körperschaften
beschränkten Kirchenaustritt, die Zusammenarbeit der Pfarreien in einer
Seelsorgeeinheit, eine Vereinfachung der Wahl der Delegierten in die
kantonale Versammlung, die Verbesserung der Information an die Pfarreien und
die Einführung des fakultativen Referendums für eine Teilrevision des
Statuts.
Die Untergruppe Finanzielles erarbeitete ein neues Modell für den
Finanzausgleich zwischen den Pfarreien. Bisher stützt sich die Berechnung
auf den effektiven kantonalen Steuerertrag der Katholiken jeder Pfarrei.
Dies habe zwei Nachteile: Die Finanzkraft berücksichtige nicht den von der
Pfarrei beschlossenen Pfarreisteuerfuss, so dass nicht das wahre
Finanzpotential der Pfarreien miteinander verglichen werde. Den anderen
Mitteln der Pfarrei werde andererseits nicht Rechnung getragen.
Die neue Berechnung wendet den gleichen Standardsatz für alle Pfarreien an.
Der von den Pfarreien auch weiterhin selber festgesetzte Steuerfuss geht
damit nicht in die Berechnung ein. Der Gesamtbetrag des Ausgleichs soll sich
auch nicht mehr nach den Budgets der kantonalen Körperschaft und der
Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger richten, sondern drei Prozent des
Gesamtertrags aller Pfarreisteuern (natürliche Personen, juristische
Personen, Kapitalleistungen, Quellensteuer) sowie der Erträge der
Pfarrpfründe betragen. Von den bisher zusammen 950000 Franken werde er
dadurch auf rund 1,4 Mio Franken steigen. Eine Vereinfachung sei auch, dass
die bisherigen Finanzausgleiche der kantonalen Körperschaft und der
Besoldungskasse in einen Finanzausgleich zusammengefasst werden.
Um das Gieskannenprinzip zu verringern, sollen die Pfarreien, die in den
Genuss der ersten zwanzig Prozent des Ausgleichs kommen würden, darauf
verzichten und so zur Solidarität des Finanzausgleichs beitragen.
Entsprechend den Modellberechnungen werden 25 Pfarreien in den
Finanzausgleich zahlen, 35 sollen nichts erhalten und 72 würden
Ausgleichsgelder erhalten. Zudem schlägt die Studienkommission eine
Ausgabenbremse vor, indem die Jahresbeiträge der Pfarreien an die
Finanzierung der kantonalen Körperschaft insgesamt auf 1/8 der gesamten
Steuereinnahmen der Pfarreien begrenzt werden sollen, was den derzeitigen
Budgetzahlen entspricht.
Der Schlussbericht der Studienkommission mit den Artikelentwürfen und einer
Vergleichstabelle wird anfangs des Jahres 2009 den interessierten Kreisen
zur Vernehmlassung unterbreitet.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Michel Monney
Präsident des Exekutivrates
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Hans Rahm
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