Medienmitteilung
Volksabstimmung zur Teilrevision des Kirchenstatus wird am 9. Juni stattfinden
Freiburg, 23. März 2013. Auf der Plenarsitzung der katholischen kirchlichen Körperschaft
verabschiedeten die Delegierten am Samstag im Pfarrsaal von Christ-König eine
überarbeitete Fassung des Dekrets zur Teilrevision des Kirchenstatuts. Damit sind die
Weichen gestellt für eine Volksabstimmung der katholischen Stimmberechtigten, die am 9.
Juni stattfinden soll. Gleichzeitig wurden auch die Rechnungen 2012 der katholischen
kirchlichen Körperschaft sowie der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger
angenommen.
Schon auf der Sitzung am 16. Juni 2012 hatten die Delegierten einem Dekret zur
Teilrevision zugestimmt, doch die geplante Volksabstimmung am 25. November 2012 konnte
nicht realisiert werden, nachdem zwar die Diözesanbehörde zugestimmt, die Antwort des
Staatsrates aber noch Ende September ausstand. Fernerhin wies die Direktion der
Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) darauf hin, dass der Punkt
Kirchenaustritte im Kirchenstatut vor dem Hintergrund des Entscheids des Bundesgerichts
vom 12. Juli 2012 in der Teilrevision angepasst werden müsse. Auch die zwei vom
Exekutivrat beauftragen juristischen Experten, Beat Renz und Philippe Gardaz, schlugen
eine Formulierung vor, die es erlaubt, den neusten Bundesgerichtsentscheiden Genüge zu tun
und die formalen Anforderungen an eine Austrittserklärung festzulegen. Walter Buchs
bezeichnete die Lösung als wahrhaft salomonisch und empfahl im Namen der Spezialkommission
die Annahme der Änderung. Die Versammlung folgte dem Vorschlag des Exekutivrates mit den
von der Kommission angebrachten Präzisierungen.
Ferner wurden Artikel 42 und 44 in Absprache mit der Kantonalen Steuerverwaltung
verändert, da durch die ebenfalls in der Teilrevision verankerte Etablierung neuer
Pfarreiregister auf der Plattform CathPers die Kantonalkirche in Zukunft selber eigene
Statistiken erstellen kann und nur noch auf amtlich veröffentlichte Statistiken der
Kantonalen Steuerverwaltung zurückgreifen wird.
Weitere Anliegen der Teilrevision und Volksabstimmung
Weiterhin sieht das Dekret zur Teilrevision vor, dass Delegierte der Versammlung der
katholischen kirchlichen Körperschaft ihren Wohnsitz im Kanton haben müssen und es
erleichtert ihre Wahl. Ausserdem soll der Finanzausgleich nach Vorbild der Gemeinden neu
geregelt werden: Die Gesamtsumme des Finanzausgleichs soll dabei 2,5% der Ressourcen aller
Pfarreien betragen. Gleichzeitig soll auch eine Finanzbremse etabliert werden, die
absichert, dass die Pfarreibeiträge insgesamt an die Kantonalkirche nicht mehr als 12,5%
der gesamten Ressourcen aller Pfarreien des Kantons betragen dürfen. Ferner berücksichtigt
die Teilrevision die in den letzten Jahren vermehrt geschaffenen Seelsorgeeinheiten.
Die Delegierten verabschiedeten das veränderte Dekret sowie den Beschluss zur Einberufung
der katholischen Stimmberechtigten des Kantons Freiburg zur Volksabstimmung über die
Teilrevision des Kirchenstatus. Bis zum 19. Mai wird jede stimmberechtigte Person vom
Pfarreisekretariat den Stimmrechtsausweis, das Stimmcouvert, den Stimmzettel, das der
Abstimmung unterbreitete Dekret sowie die Erläuterungen des Exekutivrats zum Thema
zugestellt bekommen. Das Ergebnis wird nach der Abstimmung schnellstmöglich im Amtsblatt
veröffentlicht werden.
Rechnung 2012 der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger des Kantons Freiburg
Der Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger (KBP) wurde die
Jahresrechnung 2012 vorgestellt. Heinrich Meyer, Mitglied des Exekutivrats und
Verantwortlicher für das Ressort Finanzierung der Seelsorgestellen, konnte bei einem
Ertrag von CHF 12‘381‘295.80 und Ausgaben von CHF 12‘033‘476.75 einen Ertragsüberschuss
von CHF 347‘819.05 präsentieren. CHF 340‘000 werden als Reservebildung für die
Verminderung der Pfarreibeiträge 2014 verbucht und CHF 7‘819.05 den Eigenmitteln zugefügt.
Das positive Ergebnis lässt sich vor allem auf die Auflösung der Rückstellung von CHF
260‘000 für das Jahr 2012 sowie Erträge aus den Pfarreien zurückzuführen, für die ein
Priester im Dienst ist, der eine AHV-und BVG-Rente bezieht, wobei aber die Pfarrei der
Kantonalkirche den vollen Priesterlohn zahlt – die Differenz kommt betagten nicht im
Dienst stehenden Priestern zugute. Daneben beteiligen sich auch andere Kantone an der
Einkommensergänzung für betagte Priester. Die Rechnung wurde mit einer Enthaltung
angenommen.
Rechnung 2012 der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg
Auch die Rechnung 2012 der katholischen kirchlichen Körperschaft konnte – trotz der im
Dezember dem Bistum zugesprochenen Finanzspritze von CHF 73‘125 – mit einem
Ertragsüberschuss von CHF 64‘045.36 abgeschlossen werden, so erklärte Guy Rossier,
Verantwortlicher für die Finanzen der Kantonalkirche und Mitglied des Exekutivrats. Der
Ertrag betrug CHF 6‘762‘539.82 und der Aufwand CHF 6‘698‘494.46. Ein Grund für das gute
Resultat sei vor allem die Auflösung der hohen Einlage aus dem Ertragsüberschusses des
Rechnungsjahrs 2010, die sich auf CHF 445‘000 belief. Weiterhin gab es Minderauslagen bei
den Lohnkosten und Sozialabgaben, da einzelne Stellen nicht oder nur teilweise besetzt
waren, welche im Voranschlag vorgesehen waren. CHF 32’000 werden den Fonds für Fusionen
übertragen, CHF 640 werden als Solidaritätsbeitrag an die RKZ überwiesen und CHF 31‘405.36
den Eigenmitteln zugewiesen. Auch diese Rechnung wurde bei einer Erhaltung angenommen.
Die einzelnen Posten wurden rege diskutiert und besonders der Mehraufwand bei den
Reisekosten, den Büro- und Büromietkosten von der Geschäftsprüfungskommission angefragt
und diskutiert. Ihr Präsident, Jean-Pierre Sonney, mahnte die katholische kantonale
Kirche, auf ihre Ausgaben zu achten, um zukünftige Finanzreferenden zu vermeiden.
Zwei Demissionen wurden vom Präsident der Versammlung, Laurent Passer, bekannt gegeben:
Pierre Portenier und Jacques Schouwey aus den Wahlkreisen 1 und 2. Der Präsident dankte
für ihr Engagement und kündigte an, dass die Stellen neu besetzt werden.
Christina Mönkehues, Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Weitere Informationen:
Jean-Paul Brügger, Präsident des Exekutivrats der katholischen kirchlichen Körperschaft
Tel.: 026 663 12 17 oder 079 563 70 07
Email: jpbrugger(a)estavision.ch
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Christina Mönkehues
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
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