Medienmitteilung
Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs
Gemeinsame Stellungnahme zur Teilrevision des kirchlichen Statuts
Tafers, 24.6.2009 Die Pfarreien Deutschfreiburgs weisen den Vorschlag für
einen neuen Finanzausgleich zurück. Sie sind auch der Meinung, dass die
Regelung des auf die kirchlichen Körperschaften beschränkten
Kirchenaustritts vorläufig nicht in das kirchliche Statut des Kantons
Freiburgs aufgenommen werden soll. Die Vertreter aus den Pfarreien
Deutschfreiburgs beschlossen an ihrer ausserordentlichen Versammlung am
Mittwochabend, 22. Juni, in Tafers eine gemeinsame Stellungnahme zur
Vernehmlassung der Teilrevision des Statuts abzugeben.
Der neue Finanzausgleich fand wenig Gefallen. Die Ausweitung der
Ausgleichssumme könne von den zahlenden Pfarreien nicht getragen werden. Da
die mitgelieferte Tabelle fehlerhaft, nicht vollständig und nicht
nachvollziehbar sei, wurde die Rückweisung beschlossen. Eine Stellungnahme
könne erst abgegeben werden, wenn eine verständliche Tabelle vorliege. Die
Differenzen zum bisherigen System seien zudem zu gross.
Entgegen dem Vorschlag des Vorstandes sprach sich die Versammlung jedoch
grundsätzlich für die Teilrevision aus. Die vorgesehene Erleichterung für
Teilrevisionen lehnten die Delegierten ab, sie wollen die obligatorische
Volksabstimmung auch bei Teilrevisionen beibehalten. Die vorgeschlagene
Vereinfachung für die Wahl der Delegierten in die kantonale kirchliche
Versammlung wurde begrüsst, obschon noch nicht alle Seelsorgeeinheiten über
den dafür notwendigen Administrationsrat oder eine Delegiertenversammlung
verfügen.
Vorschlag für Verteilschlüssel für die Seelsorgeeinheiten
Grundsätzlich begrüssen die Deutschfreiburger Pfarreien die Regelungen
betreffend die Seelsorgeeinheiten im Statut, sie möchten sie jedoch nicht
als separate Artikel einschieben, sondern in die Artikel zur Zusammenarbeit
der Pfarreien einbauen. Die Pfarreien sollen zudem selber entscheiden
können, ob sie sich in einem Verband zusammenschliessen oder nur eine
Vereinbarung eingehen wollen. Falls sich die beteiligten Pfarreien nicht
über einen Verteilschlüssel einigen können, sollen die gemeinsamen Kosten
nicht wie bisher nach den Katholikenzahlen, sondern je zur Hälfte nach den
Katholikenzahlen und nach dem kantonalen Steuerertrag der Katholiken der
Pfarrei aufgeteilt werden.
An der Versammlung der Pfarreienvereinigung nahmen auch zahlreiche
Delegierte in der kantonalen kirchlichen Versammlung teil. Einerseits weil
sie das Projekt der Teilrevision des Statuts in der kantonalen Versammlung
schon verschiedentlich berieten, aber auch weil der Austausch zwischen
Pfarreiräten und kantonalen Delegierten verbessert werden soll. Der Artikel
in der Teilrevision, der die Informationspflicht der Delegierten gegenüber
ihrem Wahlorgan hervorhebt, wurde denn auch ausdrücklich begrüsst.
Hans Rahm
Weitere Auskünfte:
Peter Ledergerber
Präsident der Vereinigung der Pfarreien Deutschfreiburgs
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Hans Rahm
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