Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger,
in den letzten Tagen wurde in der Presse das "Vademecum für die Zusammenarbeit von
katholischer Kirche und staatskirchenrechlichen Körperschaften in der Schweiz", das
eine Fachkommission im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz erarbeitet hat, vielfach
diskutiert. Im Anhang schicken wir Ihnen den Text sowie eine Stellungnahme der
Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Unten angehängt finden Sie eine Erklärung von
Bischof Markus Büchel, der als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), gerade zum
Inhalt, zur Kommunikation und Rezeption des Dokuments Stellung nimmt.
Mit freundlichen Grüssen
Christina Mönkehues
Christina Mönkehues
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
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1700 Freiburg
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076 786 03 56
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Erklärung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
zum „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen
Körperschaften in der Schweiz“
Angesichts der medialen Debatte um das Dokument der Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit
mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften betont der Präsident der Bischofskonferenz,
Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen
staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum ist eine Diskussionsgrundlage für
die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Um entstandene Irritationen zu überwinden,
veröffentlicht der Präsident folgende Klarstellung:
Anfang März hat die Schweizer Bischofskonferenz ein „Vademecum für die Zusammenarbeit von
katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“
verabschiedet. Es handelt sich um die Empfehlungen einer Fachkommission, welche im Auftrag
der Schweizer Bischofskonferenz Fragen um die Weiterentwicklung des schweizerischen
Staatskirchenrechts untersucht hat.
Grundlage für die im Vademecum vorgeschlagenen Schritte ist das Bekenntnis der Schweizer
Bischöfe zum heutigen System. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind für die
Erfüllung der kirchlichen Aufgaben äusserst wichtig und sollen es in Zukunft auch bleiben.
So geht unser Dank an alle Katholikinnen und Katholiken, welche sich als getaufte Gläubige
und als von den Mitgliedern unserer Kirche demokratisch gewählte Mandatsträger in den
staatskirchenrechtlichen Strukturen zum Wohl unserer Kirche einsetzen.
Wir sind froh, auf ihre Sachkompetenz und ihr vielfältiges Engagement zählen zu dürfen.
Von Interpretationen, wonach sie ihre Aufgabe in diesen Gremien nicht als Glied der
Kirche, sondern ‚nur‘ als Bürger des Staates wahrnähmen, distanziere ich mich in aller
Form.
Das Dokument der Fachkommission enthält auf theoretischer Ebene Anregungen, wie das
Staatskirchenrecht in der Schweiz weiterentwickelt werden kann. Wenn ein Bischof nun
konkrete Schritte in diese Richtung anstösst, gilt es, im Einvernehmen mit den
staatskirchenrechtlichen Körperschaften die notwendigen Anpassungen an die Realität
vorzunehmen.
Dass durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument
veröffentlicht wurden, bedauern wir sehr, ebenso die dadurch entstandenen Irritationen.
Das Vademecum ist als Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe gedacht. Die durch dieses
Dokument angeregte Diskussion soll in Ruhe und Sachlichkeit gemeinsam mit allen
Beteiligten geführt werden können. Ziel ist es, die bewährte Organisationsform der
katholischen Kirche in der Schweiz gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen.
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Weitere Informationen erteilt die Medienstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Für die deutschsprachige Schweiz:
Walter Müller, walter.mueller@bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch> 079
446 39 36
Simon Spengler, simon.spengler@bischoefe.ch<mailto:simon.spengler@bischoefe.ch> 079
667 27 75
Für die französischsprachige Schweiz
Nicolas Betticher, nicolas.betticher@eveques.ch<mailto:nicolas.betticher@eveques.ch>
079 305 70 45
Für fachliche Auskünfte steht Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen und
Mitglied der Fachkommission, zur Verfügung:
claudius.luterbacher@bistum-stgallen.ch<mailto:claudius.luterbacher@bistum-stgallen.ch>
071 227 34 76
Fotos von Bischof Markus Büchel in Druckqualität finden Sie auf der Homepage der SBK unter
diesem Link:
http://www.bischoefe.ch/dokumente/multimedia/fotos/bilder-fuer-die-medien/p…
Separat:
Hauptpunkte des Vademecums
Verbindliche Zusammenarbeit
Kirchliche Aufgaben auf der Ebene eines Bistums oder der Schweiz werden von mehreren
autonomen Körperschaften gemeinsam finanziert. Für eine planbare und verbindliche
Zusammenarbeit unter den Körperschaften sowie mit den Verantwortlichen der Diözesen oder
der Bischofskonferenz schlägt die Fachkommission eine Vertragslösung vor. Gerade auch auf
schweizerischer Ebene fehlen heute wesentliche finanzielle Mittel, um die wichtigen
gesamtschweizerischen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Bezeichnung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften
Staatskirchenrechtliche Körperschaften heissen in einigen Kantonen „Landeskirche“ oder
„Kantonalkirche“. Solche Bezeichnungen könnten die Meinung aufkommen lassen, es gebe eine
eigene katholische Kirche in einem bestimmten Kanton. Den Bischöfen geht es darum, bewusst
zu machen, dass die katholische Kirche als eine Kirche in den verschiedenen Diözesen
existiert, welche das Gebiet verschiedener Kantone umfassen. Kantonal sind die
Katholikinnen und Katholiken in den staatskirchenrechtlichen Körperschaften organisiert,
welche über ihren grossen Einsatz unverzichtbar wichtige Grundlagen für das Erfüllen
kirchlicher Aufgaben geben.
Pfarrwahl
Von alters her werden in einigen deutschschweizer Kantonen Pfarrer über eine Volkswahl
gewählt. Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger einigen sich in einer Wahl auf einen
Kandidaten, den der Bischof dann als Pfarrer einsetzt. Der Bischof und die
staatskirchenrechtliche Körperschaft benennen also in einem abgestimmten Verfahren den
Pfarrer. Mancherorts muss nach Ablauf einer Amtsdauer der Pfarrer in einer Kirchgemeinde
wiedergewählt werden, obwohl er vom Bischof für unbestimmte Dauer eingesetzt ist. Das kann
zu Uneinigkeiten führen. Die Fachkommission macht einen Vorschlag, wie dies vermieden
werden kann.
Separat:
Fachkommission „Kirche und Staat in der Schweiz“
Im Jahr 2008 fand in Lugano ein Treffen zwischen Vertretern der Schweizer
Bischofskonferenz, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und des Hl. Stuhls statt.
Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde das heutige Verhältnis von kirchlichen zu
staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz beleuchtet. Im Anschluss daran hat
die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt, welche zuhanden der
Schweizer Bischofskonferenz eine Reihe von Fragen zu beantworten hatte. Die Fachkommission
hat ihre Arbeit Anfang 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Vademecum
zusammengefasst. Die ausführlichen, von der Fachkommission erarbeiteten Texte werden in
einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht werden.
Der Fachkommission gehörten an:
Prof. Dr. Libero Gerosa (Präsident); Professor für kanonisches Recht, Theologische
Fakultät Lugano
Rev. Hans Feichtinger, Mitarbeiter im Sekretariat der Kongregation für die Glaubenslehre
Dr. Philippe Gardaz, ehem. Kantonsrichter des Kantons Waadt; Mitglied der Kommission für
Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ
Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur
Prof. em. Dr. Ivo Hangartner †, ehem. Professor für Staatsrecht, Universität St. Gallen
Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen
Dr. Paul Weibel, Vizestaatsschreiber des Kantons Schwyz
Rudolf Würmli (Nachfolger für Giorgio Prestele), ehem. Verwalter des Katholischen
Konfessionsteils des Kantons St. Gallen