Liebe Seelsorgerinnen und Seelsorger
Sehr geehrte Damen und Herren
Unten und im Anhang erhalten Sie das Communiqué zur gestrigen Versammlung der katholischen
kirchlichen Körperschaft im Kanton Freiburg (kkK) und der Versammlung der Kasse für die
Besoldung der Pfarreiseelsorger KBP.
Im Fokus stand in beiden Fällen das Budget 2018, das jeweils erfolgreich verabschiedet
werden konnte.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Viele Grüsse und einen schönen Adventssonntag
Christina Mönkehues-Lau
Christina Mönkehues-Lau
Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg
Murtengasse 8
1700 Freiburg
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Communiqué zu den Versammlungen der kkK und der KBP
Herzblut für neue Aufgaben im Jahr 2018
Freiburg, 09.12.2017. Der Budgetentwurf 2018 konnte am Samstagmorgen von der Versammlung
der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) verabschiedet werden. Die Bischofsvikare
des Kantons Freiburg Jean Glasson (für den französischsprachigen Teil des Kantons) und
Pascal Marquard (für Deutschfreiburg), die seit 100 Tagen im Amt sind, waren erstmals
anwesend und nutzten die Gelegenheit, sich bei den Delegierten für ihre Arbeit zu
bedanken. Ebenfalls tagte am Samstagvormittag die Versammlung der Kasse für die Besoldung
der Pfarreiseelsorger (KBP).
Positiv unterstrich Patrick Mayor, Mitglied des Exekutivrats, dass es gelungen sei, die im
Statut festgelegte Ausgabenbremse einzuhalten, d.h. die Pfarreien zahlen 12.5% der
Einnahmen aus den Kirchensteuern an die Körperschaft. Bei einem Gesamtaufwand von Fr.
11'557'840.00 bedeutet dies nach Abzug der Einkünfte einen Bedarf von Fr.
6'546'966.50, der von den Pfarreien getragen wird. Der Budgetentwurf wurde von den
Delegierten angenommen.
Walter Buchs von der Geschäftsprüfungskommission führte allerdings auch auf, dass die
faktischen Beiträge für die Pfarreien steigen. Die Ausgabenbremse könne nur eingehalten
werden, da mehr Einnahmen aus Kirchensteuern erwartet, Rückstellungen aufgelöst sowie ein
einmaliger Unterstützungsbeitrag von der Inländischen Mission (Fr. 50'000) verbucht
werden konnte. Zudem beschloss die Versammlung, 90% der Quellsteuereinnahmen der Pfarreien
an die Körperschaft zu entrichten.
Beiden Sprachgruppen gerecht werden
Erstmals seit drei Jahren wurden wieder Lohnstufenerhöhungen für die LaienseelsorgerInnen
und das Verwaltungspersonal gewährt. Zudem wurde die Zahl der Vollzeitstellen leicht
angehoben, so dass Teams und Fachstellen, in denen der Bedarf besonders akut ist
(Krankenseelsorge, Spitalseelsorge, Solidarität und Katechese) verstärkt werden können.
Auf Anregung der Geschäftsprüfungskommission wurde näher untersucht, ob gewisse
administrative und pastorale Dienste für die Sprachgruppen eventuell unterschiedlich
finanziert werden. Als erste Konsequenz wird in Äquivalenz zur französischsprachigen Seite
die Ausbildung der deutschsprachigen KatechetInnen nun neu über die Körperschaft (d.h.
alle Pfarreien) abgerechnet werden statt über die Vereinigung der Pfarreien (d.h. nur
deutschsprachige Pfarreien). Auch bei Stellenbesetzungen in der Fachstelle Solidarität
soll besonders den Bedürfnissen der deutschsprachigen Pfarreien Sorge getragen werden, so
die Adjunktin im Bischofsvikariat, Marianne Pohl-Henzen.
Seelsorge in der Guglera
Ab der Inbetriebnahme der Guglera als Bundesasylzentrum im April 2018 will die katholische
Kirche eine 50% Stelle für einen Seelsorger/eine Seelsorgerin in diesem Zentrum schaffen.
Von reformierter Seite wird eine 30% Stelle finanziert werden. Ein Antrag, den
Stellenumfang auf 30% zu beschränken, wurde abgelehnt, wobei Patrick Mayor in Aussicht
stellte, die Finanzierung der Stelle näher zu prüfen. Bischofsvikar P. Pascal Marquard
betonte: "Wir sind durch das Evangelium aufgerufen, bedingungslos für diese Menschen
da zu sein - unabhängig ihrer Religion, Nationalität und Geschichte. Viele von ihnen haben
leidvolle Erfahrungen hinter sich und sind durch einen negativen Bescheid mit noch mehr
Hoffnungslosigkeit konfrontiert. Der Bund setzt hier grosses Vertrauen in die Kirchen. Die
Seelsorgenden sind die einzigen Externen, die in dieses Bundesasylzentrum hineindürfen.
Diese Aufgabe wollen wir gewissenhaft und mit Herzblut wahrnehmen."
Bistum und RKZ
Nach den positiven Rechnungsergebnissen der letzten Jahre wurde dem Bistum der beantragte
Gesamtbetrag gewährt (Fr. 570'000). Diskutiert wurde der Beitrag an die
Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Der Vorschlag des Exekutivrats
sieht vor, 95% der Beteiligung (d.h. Fr. 630'000 anstatt der veranschlagten Fr.
664'000) zu gewähren, wobei eine Nachzahlung in Aussicht gestellt wird, sofern die
Rechnung 2017 positiv abschliesst.
In seinem persönlichen Bericht wies der Präsident der Versammlung, Arnold Schöpfer, auf
die anstehenden Pfarreiratswahlen hin. Die Kandidatenlisten können bis zum 22. Januar 2018
in den jeweiligen Sekretariaten eingereicht werden. Ebenfalls gab er die Demission von Urs
Jost aus persönlichen Gründen aus dem Exekutivrat bekannt. Der Exekutivrat bemühe sich um
eine Nachfolgelösung.
Eine Entscheidung über die Motion von Walter Buchs, ein neues Verfahren für die Festlegung
der Ausgabenbremse einzuführen, wurde auf die nächste Versammlung vertagt, die am 24.
Februar 2018 stattfinden wird.
KBP verabschiedet Budget 2018
Ebenfalls um das Budget 2018 ging es in der Versammlung der Kasse für die Besoldung der
Pfarreiseelsorger, die auch am Samstagmorgen stattfand. Bei einem Aufwand von Fr.
12'868'492.00 und Erträgen in Höhe von Fr. 12'871'254.85 sieht der
Budgetentwurf 2018 einen Ertragsüberschuss von Fr. 2'762.85 vor. Auch dieser Entwurf
wurde von der Versammlung angenommen. Den Laienseelsorgern wurde ebenfalls in dieser
Versammlung eine Lohnstufenerhöhung gewährt.
Deutliche Veränderungen im Budget 2018 ergeben sich aus der Erneuerung des Finanzstatuts
für die Priester, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Im Fokus steht die bessere
Entlohnung von Priester, die auch im höheren Alter noch im Dienst sind. So ist es nun
möglich, dass sie bis zum 70. Lebensjahr (bisher 68) bei voller Entlohnung (Fr.
75'000) angestellt bleiben. Nach dem 70. vollendeten Lebensjahr wird der Priester in
den Ruhestand versetzt und erhält dann AHV- und BVG-Leistungen. Wenn er sein Amt in der
Diözese zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr fortsetzen möchte, erhält er einen
Zusatzbetrag von Fr. 24'000 brutto pro Jahr.
Eine Konsequenz dieser Umstellung ist die Erhöhung des Beitragssatzes der Pfarreien an den
allgemeinen Kosten der KBP, die prozentual zum Lohnaufkommen der Pfarrei oder
Seelsorgeeinheit auf diese verteilt werden. Der Satz steigt von 2,4% auf 12,9%. Diese
Erhöhung, so der Bericht der Geschäftsprüfungskommission, werde zum grossen Teil
kompensiert durch einen Rückgang des Postens "Priester-Gehälter", also der
Lohnsumme der Priester, die eine Tätigkeit ausüben.
Per 1. Januar 2018 umfasst der Personalbestand im Seelsorgedienst 57 Priester (61 im Jahr
2017) und 98 Laien (100 im Jahr 2017). Dies entspricht bei den Priestern 47.2
Vollzeitäquivalenzen (49.6 im Jahr 2017) und bei den Laien 56 (57.2 im Jahr 2017).
Christina Mönkehues-Lau, Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg